Verkehrspsychologische Praxis München



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Sperrfristverkürzung § 69a StGB

Es gibt die Möglichkeit, die Dauer der Führerscheinsperre zu verkürzen. Dazu müssen Sie grundlegende Veränderungen in Einstellung und Verhalten nachweisen können.
Diese Bedingung ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an unseren verkehrstherapeutischen Maßnahmen erfüllt. Nehmen Sie erfolgreich an unseren Maßnahmen bereits vor der gerichtlichen Entscheidung teil, dann wird i.d.R. das Urteil dadurch bereits günstig beeinflusst.

Nehmen Sie Kontakt mit uns
auf - wir freuen uns auf Sie!

Festnetz: 089 - 763280
Mobil: 0152 - 55661122

Beratung auch auf Englisch und Spanisch!


Dipl.-Psych. Birgit Scheucher - Fachpsychologin für Verkehrspsychologie

Dipl.-Psych.
Birgit Scheucher

Fachpsychologin für Verkehrspsychologie

Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen
Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen

Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen