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Sperrfristverkürzung § 69a StGB
Es gibt die Möglichkeit, die Dauer der Führerscheinsperre zu verkürzen. Dazu müssen Sie grundlegende Veränderungen in Einstellung und Verhalten nachweisen können.
Diese Bedingung ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an unseren verkehrstherapeutischen Maßnahmen erfüllt. Nehmen Sie erfolgreich an unseren Maßnahmen bereits vor der gerichtlichen Entscheidung teil, dann wird i.d.R. das Urteil dadurch bereits günstig beeinflusst.
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Dipl.-Psych.
Birgit Scheucher
Fachpsychologin für Verkehrspsychologie

Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen

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